Die züchterischen Richtlinien für ED orientieren sich an den Vorgaben der „International Ellbow Joint Working Group“. Tiere mit primären Gelenksveränderungen, d.s. „Isolierter Processus anconaeus“ und „fragmentierter Processus coronoideus medialis“ sind jedenfalls aus der Zucht auszuschließen.
Gradeinteilung der ED
Grad 0:
keine Arthrose, normales Gelenk.
Grad 1:
weniger als 2mm hohe Zubildung irgendwo am Gelenk (leichte Arthrose), und/oder Knochensklerose der Incisura trochlearis und/oder deutliche Stufe zwischen Radius und Ulna.
Grad 2:
2 bis 5mm hohe Zubildungen irgendwo am Gelenk (mittlere Arthrose).
Grad 3:
mehr als 5mm hohe Zubildungen (schwere Arthrose), eindeutiger Nachweis einer Primärläsion wie LPA, FPCM oder einer OCD.
Da ein ED-Gutachten ein Dokument ist, muss seine Richtigkeit zweifelsfrei feststehen. Daher sind folgende Punkte einzuhalten und den jeweiligen Tierarzt, der die Röntgenaufnahme erstellt mitzuteilen.
Der HD- und ED-Befund ist für alle Hunde zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen siehe Anhang. Das Röntgenbild ist ohne Befundung durch den Tierarzt an das zuständige Fachpersonal zu senden.
Auswertungsstelle:
Dr. Horst Wagner
Stattersdorfer Hauptstrasse 150
3133 St. Pölten
Zur Befundung sind verpflichtend die Vordrucke unseres Dachverbandes zu verwenden und bei der Wurfeinreichung dem Wurfmeldeschein beizulegen. Diese Vordrucke sind bei allen Zuchtwarten unseres Dachverbandes und von der Geschäftstelle des ARHZVÖ zu erhalten.