Gradeinteilung der HD
Grad 0: HD-A – kein Hinweis für HD
Der Femurkopf und das Acetabulum sind kongruent. Der kraniolaterale Rand des Acetbulum zeigt sich scharf konturiert und läuft abgerundet aus. Der Ge- lenkspalt ist eng und gleichmäßig. Der Winkel nach Norberg beträgt etwa 105º. Bei hervorragenden Hüftgelenken umgreift der kranolaterale Acetabulumrand den Fermurkopf etwas weiter nach laterokaudal.
Grad 1: HD-B – fast normale Hüftgelenke, Übergangsform
Entweder sind Femurkopf und Acetabulum in geringem Maße inkongruent mit einem Winkel nach Norberg von etwa 105º oder das Zentrum des Femurkopfes liegt medial des dorsalen Acetabulumrandes und Femurkopf und Acetabulum sind kongurent.
Grad 2: HD-C – leichte HD
Femurkopf und Acetabulum sind inkongruent, der Winkel nach Norberg beträgt etwa 100º und/oder der kaniolaterale Rand des Acetabulum ist in geringem Maße abgeflacht. Unschärfen oder höchstens geringe Anzeichen osteoarthrotischer Veränderungen des kranialen, kaudalen oder dorsalen Acetabulumrandes, des Femurkopfes oder–halses können vorhanden sein.
Grad 3: HD-D – mittlere HD
Deutliche Inkongruenz zwischen Femurkopf und Acetabulum mit Subluxation. Winkel nach Norberg größer als 90º (nur als Referenz). Abflachung des kraniolateralen Acetabulumrandes und/oder oestoarthrotische Merkmale.
Grad 4: HD-E – schwere HD
Auffällige dysplatische Veränderungen an den Hüftgelenken, wie z.B. Luxation oder deutliche Subluxation. Winkel nach Norberg unter 90º. deutliche Ab- flachung des kranialen Acetabulumrandes. Deformierung des Femurkopfes (pilzhuutförmig abgeflacht) oder andere osteoarthrotische Merkmale.
Da ein HD-Gutachten ein Dokument ist, muss seine Richtigkeit zweifelsfrei feststehen. Daher sind folgende Punkte einzuhalten und den jeweiligen Tierarzt, der die Röntgenaufnahme erstellt mitzuteilen.
Der HD- und ED-Befund ist für alle Hunde zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen siehe Anhang. Das Röntgenbild ist ohne Befundung durch den Tierarzt an das zuständige Fachpersonal zu senden.
Auswertungsstelle:
Dr. Horst Wagner
Stattersdorfer Hauptstrasse 150
3133 St. Pölten
Zur Befundung sind verpflichtend die Vordrucke unseres Dachverbandes zu verwenden und bei der Wurfeinreichung dem Wurfmeldeschein beizulegen. Diese Vordrucke sind bei allen Zuchtwarten unseres Dachverbandes und von der Geschäftstelle des ARHZVÖ zu erhalten.