Hauptmenü
Befundungen
Hüftgelenksdysplasie (HD)
Zur Zucht zugelassen werden Hunde die den "A" Vermerk:
a-normal (= röntgenologisch kein Hinweis für HD)
a-fast normal (=röntgenologisch HD-Übergangsform)
a-noch zugelassen (leichte HD)
Mit Hunden, die unter mittlerer oder schwerer HD/ED leiden,
dürfen auf keinen Fall für die Zucht verwendet werden.
Die Definitionen der einzelnen HD-Grade sind Anhang und
Bestandteil dieser Zuchtordnung.
Bestimmungen für die HD-Auswertung
Da ein HD-Gutachten ein Dokument ist, muss seine Richtigkeit zweifelsfrei feststehen. Daher sind folgende Punkte einzuhalten und den jeweiligen Tierarzt, der die Röntgenaufnahme erstellt mitzuteilen.
1. Die Zuchtbuchnummer des betreffenden Tieres muss mit der Zuchtbuchnummer der Ahnentafel übereinstimmen.
2. Die Lagerung des Tieres muss symmetrisch sein,
3. Das Röntgenbild muss scharf und deutlich sein, Rechts und Links sowie die Daten des Hundes müssen auf dem Röntgenbild belichtet sein.
4. Es ist nur der Original RGVD - HD - Röntgenuntersuchungsbogen zu verwenden.
5. Das Röntgenbild, der RGVD - HD - Röntgenuntersuchungsbogen (ausgefüllt vom Tierarzt, der die Röntgenaufnahme angefertigt hat), sowie die Original Ahnentafel des Hundes, sind über den jeweiligen Vereinsvorstand an die Geschäftsstelle der RGVD e. V. einzureichen.
6. Der Tierarzt, der die Röntgenaufnahme erstellt hat, darf keine Auswertungsergebnisse in der Ahnentafel des Hundes vornehmen.
7. Die neutrale Auswertungsstelle der RGVD e.V. archiviert das Röntgenbild dieses wird nicht an den Eigentümer zurückgegeben.
8. Der Befund der HD - Beurteilungsstelle wird vom Präsidenten der RGVD e.V. in der Ahnentafel eingetragen, gestempelt, unterschrieben und in der Geschäftsstelle archiviert.
9. Die Original Ahnentafel wird per Nachnahme an den jeweiligen Vereinsvorstand zurück geschickt.
Der HD- und ED-Befund ist für alle Hunde zwingend vorgeschrieben
Ausnahmen siehe Anhang.
Das Röntgenbild ist ohne Befundung durch den Tierarzt an das
zuständige Fachpersonal zu senden.
Auswertungsstelle:
Tierklinik Regensburg
Zur Befundung sind verpflichtend die Vordrucke unseres Dachverbandes zu verwenden
und bei der Wurfeinreichung dem Wurfmeldeschein beizulegen.
Diese Vordrucke sind bei allen Zuchtwarten unseres Dachverbandes und von der Geschäftstelle des ARHZVÖ zu erhalten.
Definition der HD-Grade
Kein Hinweis für HD = a-normal
Der Femurkopf und das Acetabulum sind kongruent. Der kraniolaterale
Rand des Acetabulum zeigt sich scharf konturiert und läuft abgerundet
aus. Der Gelenkspalt ist eng und gleichmäßig. Der Winkel nach Norberg
(in Position I) beträgt etwa 105° (als Referenz). Bei hervorragenden
Hüftgelenken umgreift der kraniolaterale Acetabulumrand den Femurkopf
etwas weiter nach laterokaudal.
Fast normale Hüftgelenke = Übergangsform = a-fast normal
Entweder sind Femurkopf und Acetabulum in geringem Maße
inkongruent mit einem Winkel nach Norberg (in Position I) von etwa 105°
oder das Zentrum des Femurkopfes liegt medial des dorsalen
Acetabulumrandes und Femurkopf und Acetabulum sind kongruent.
Leichte HD = a-noch zugelassen
Femurkopf und Acetabulum sind inkongruent, der Winkel nach Norberg
beträgt etwa 100° und/oder der kraniolaterale Rand des Acetabulum ist
in geringem Maße abgeflacht. Unschärfen oder höchstens geringe Anzeichen
osteoarthrotischer Veränderungen des kranialen, kaudalen oder
dorsalen Acetabulumrandes, des Femurkopfes oder –halses können
vorhanden sein.
Mittlere HD
Deutliche Inkongruenz zwischen Femurkopf und Acetabulum mit
Subluxation. Winkel nach Norberg größer als 90°(nur als Referenz).
Abflachung des kraniolateralen Acetabulumrandes und/oder
osteoarthrotische Merkmale.
Schwere HD
Auffällige dysplastische Veränderungen an den Hüftgelenken, wie z.B.
Luxation oder deutliche Subluxation. Winkel nach Norberg unter 90°,
deutliche Abflachung des kranialen Acetabulumrandes. Deformierung
des Femurkopfes (pilzhutförmig, abgeflacht) oder andere osteoarthrotische
Merkmale.
Diese Klassifizierung beruht ausschließlich auf den röntgenologisch
erfassbaren Erscheinungen.